Der Wert einer Immobilie hat nicht nur für den Ver- bzw. Ankauf Relevanz, sondern auch im Erbfall, bei Übertragungen innerhalb der Familie oder für die Finanzierung durch ein Kreditinstitut. Immer größere Bedeutung kommt dem Verkehrswert (Marktwert) bzw. den fiktiven Anschaffungskosten und die korrekte Aufteilung von Gebäude und Bodenwert auch im steuerrechtlichen Bereich zu. Mit der Steuerreform 2015/2016 wird die Grunderwerbssteuer nicht mehr vom wesentlich niedrigeren Einheitswert, sondern auf Basis des Verkehrswertes berechnet. Dadurch kann sich die Steuerschuld im Übertragungsfall erheblich erhöhen.
Im außerbetrieblichen Bereich wurde, in größeren Städten und wenn der durchschnittliche Grundstückspreis über 400 €/m² liegt, die gesetzliche Vermutung über den Grundanteil von bisher 20% auf 40% erhöht. Damit verringert sich der abzuschreibende Gebäudeanteil auf 60%, dies hat eine deutliche Erhöhung der Steuerbelastung zur Folge. Jedoch ist der Gegenbeweis durch ein Gutachten möglich.
Liegenschaftsbewertungen bilden daher die Grundlage in vielen Bereichen und können helfen Kosten zu sparen und/oder die Bezahlung überhöhter Preise zu vermeiden.
Um einen objektiven, transparenten Verkehrswert ermitteln zu können, sind langjährige Erfahrung, umfangreiche Marktkenntnisse und ein kompetentes Fachwissen erforderlich – das finden Sie bei uns!
Wir bieten Ihnen:
- Liegenschaftsbewertungen gem. LBG und ÖNORM B 1802
- Kurzgutachten
- Gutachtenerstellung zur Vorlage beim Finanzamt zur Ermittlung von:
- Fiktiven Anschaffungskosten
- Restnutzungsdauer
- Wertaufteilung (Gebäude- und Bodenwert)
- Bewertung einzelner Lasten (Servitute, Wohnungsrechte etc.)
- Beratung zum Thema Immobilien
- Individuelle, kostenlose Beratung, ob und welches Gutachten Sinn macht
Ein Verkehrswertgutachten umfasst:
- Begutachtung des Objektes bzw. Besichtigung des Grundstücks
- Dokumentation mit Fotos
- Erhebung bzw. Analyse der preisrelevanten Umstände
- Aushebung von relevanten Urkunden bei Gericht, Gemeinde etc.
- Wahl des Ermittlungsverfahren
- Ermittlung des Verkehrswertes
- Zusammenfassung in Form eines Gutachtens
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